
- Im Mai 2020
hat der Rat der Stadt Velbert den Bebauungsplan "Große Feld / Langenberger
Str." beschlossen. Auf dieser Fläche soll „um den in Velbert bestehenden
Gewerbeflächenbedarf mittel- und langfristig decken zu können“ ein
Gewerbegebiet entstehen.
Gegen diesen Bebauungsplan wurde
allerdings Klage eingereicht, die im vergangenen Jahr rechtskräftig entschieden
worden ist durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.
- Das OVG stellte
in seinem Urteil am 22.06.2023 heraus, dass es die Erforderlichkeit der
Planung, also der Ausweisung eines Gewerbegebietes in der geplanten Größe, als
gegeben ansieht. Auch für die weiteren von den Antragstellern vorgebrachten
Bedenken hinsichtlich der Entwässerung und etwaiger Hochwassergefahren sah das
Gericht keinen Anlass, Kritik an der Planung der Stadt Velbert zu üben. Es läge
auch kein städtebaulicher Missgriff vor und der Umgang mit den Themen Natur und
Landschaft wurde ebenfalls als unproblematisch betrachtet.
Fazit der UVB
Wir von der UVB waren von Anfang an für das Große Feld, um die Ansiedlung von Gewerbe in Velbert weiterhin zu ermöglichen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Velbert auch weiterhin zu gewährleisten und Arbeitsplätze zu sichern.
Die gute Autobahnanbindung und die logistische Nähe zur Röbbeck sind wichtige Argumente für eine vernünftige Gewerbepolitik in Velbert. Zusätzlich wurden sämtliche Umweltaspekte planerisch in das Bauvorhaben integriert.
Jetzt, wo das Bundesverwaltungsgericht am 04.12.2024 die letzte Klage gegen den sogenannten Lückenschluss der A44 verhandelt hat, kann die A44 endlich fertig gebaut werden.