Wer den WAZ-Bericht vom 4. März 2021 im Langenberger Teil über die Zuwendungen des Bundes für die Strukturverbesserung in unserer Stadt und den dazu gehörigen Kommentar des gleichen Autors gelesen hat, muss sich doch sehr wundern. Denn noch immer wird versucht den Frevel der vor 10 Jahren begangen wurde zu rechtfertigen, indem das funktionierende Langenberger Freibad zerstört wurde.
Peinlich ist nur, dass der Autor vergessen hat angemessen über die Vorgänge von vor 10 Jahren zu recherchieren. Hier Entgegnungen zu einigen Fehlinterpretationen.
Immer noch wird das Argument mit dem zu vielem Wasser in Velberter Bädern bemüht. Dabei gibt es bis heute in Deutschland keine Festlegung, wieviel Wasser für wieviel Menschen angemessen ist. Also liegt hier nur ein Argument ohne Grundlagen vor.
Dass die Schließung und Zerstörung des Freibades mit Einsparungen im städtische Haushalt begründet wurde, ist zwar richtig, der Autor vergisst aber, dass von der Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“ Kostendeckungsvorschläge eingereicht wurden, die den veranschlagten Einsparbetrag von etwa 104.000,– € jährlich, bei weitem übertrafen.
Desweiteren versucht der Autor die Schuld der Freibadschließung bei einem Teil der Langenberger Einwohner und deren Abstimmverweigerung ab zu laden. Er vergisst aber zu recherchieren, das der damalige Bürgermeister im Jahr 2010 ganz listig die örtliche Bürgerentscheidsatzung zur bürgerunfreundlichsten Satzung in ganz NRW abändern lies. Unteranderem wurde damals die Anzahl der Abstimmlokale reduziert.
Werden bei einer Wahl in Velbert die Wähler und Wählerinnen insgesamt in mehr als 50 Wahllokale zur Stimmenabgabe eingeladen, so sind es bei einem Bürgerentscheid nur noch 25 Abstimmlokale. Das heißt: rechnerisch müssten sich jeweils über 2.000 Personen in einem Zeitraum von 10 Stunden in ein Abstimmlokal drängen. Dazu kommen weite Anwege zu einigen Abstimmlokalen, die für manche Person mehr als vier Kilometer betragen kann. Theoretisch eine unmögliche Sache, in Velbert aber so bürgerunfreundlich beschlossen.
Wieviele abstimmwillige Bürgerinnen und Bürger sich in Langenberg vor einem übervollem Abstimmlokal damals zur Umkehr entschlossen hatten, wissen wir nicht.
Sodann hätte zur weiteren Recherche ein Blick in die Gemeindeordnung gut getan, denn dort ist die Abhängigkeit zwischen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beschrieben. Der Autor bringt in seinem Artikel etwas ganz durcheinander, denn er behauptet, das Bürgerbegehren zum Erhalt des Langenberger Freibades sei gescheidert gewesen.
Das ist so etwas von Unwahr, denn mehr als doppelt so viele Unterschriften, wie nötig konnten der Stadtverwaltung durch das Bürgerbegehren vorgelegt werden, so dass der Bürgermeister dann nach Ablehnung des im wörtlichen Sinne „Bürgerbegehrens“, durch seine Ratsmehrheit, gezwungen war einen Bürgerentscheid zu veranlassen.
Nun ist das alte Langenberger Freibad seit 10 Jahren Vergangenheit. Die Zerstörung des Selben war eine politische Entscheidung, sachlich nicht wirklich zu begründen. Durch die Zuwendung durch den Bund könnte man das als Wiedergutmachung für die Velberter und besonders Langenberger Kinder und Jugendliche einstufen. Dazu wäre es gut, wenn die Presse mehr Fingerspitzengefühl zeigen würde und sich mit den Bürgern in Velbert solidarisiert. Die moralische Keule zu schwingen kombiniert mit giftigen Aussprüchen kommt in der jetzigen Zeit nicht gut an. Denn die Menschen brauchen dringend eine positive Sicht auf die Zukunft.
Ein neues Naturfreibad im Nizzatal könnte zu einem Glanzlicht werden.
Dietger Döhle