
Aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 14.09.2025 wird der Velberter Stadtrat auf 80 Sitze aufgestockt.
Diese Aufstockung hat gemäß § 56 GO NRW in der Fassung ab dem 01.11.2025 folgende Auswirkung:
Eine Fraktion kann nur noch mit 4 Mitgliedern gebildet werden. Mit weniger als 4 Ratssitzen bildet man zukünftig nur noch eine "Gruppe". Die Gruppen erhalten ca. 80% von den Fraktionsgeldern. Gruppenvorsitzende erhalten nur ihre Aufwandsentschädigung als einfaches Ratsmitglied.
Über die weiteren Auswirkungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Ihre UVB Velbert