
An den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschuss und des Rates
Herrn Dirk Lukrafka
Rathaus Velbert
42551 Velbert 08.06.2026
Antrag der UVB – Änderung Hauptsatzung - Begrenzung Fraktionssitzungen
Sehr geehrter Herr Lukrafka,
für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2026 und des Rates am 14.07.2026
stellt die UVB folgenden Antrag mit der Bitte um Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat der Stadt Velbert beschließt die Hauptsatzung der Stadt
Velbert vom 28.04.2008 (zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 28.10.2025 (Amtsblatt der
Stadt Velbert Nr. 28/2025 vom 29.10.2025)) wie folgt zu ändern:
1. § 11 Absatz 1 Satz 3 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird für Mitglieder des
Rates auf 70 Sitzungen im Jahr beschränkt.
2. § 11 Absatz 2 Satz 3 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird für (stellv.) sach-
kundige Bürger/innen auf 50 Sitzungen im Jahr beschränkt.
Begründung:Aufgrund der desolaten Haushaltslage und der zu erwartenden Verschlechterung in den Folgejahren ist
strenge Haushaltsdisziplin oberstes Gebot. Die Stadt Velbert hat alle möglichen Einsparmöglichkeiten
entsprechend auszuschöpfen.
Nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern sind Einsparungen vorzunehmen, sondern die Politik hat als
Zeichen der Solidarität auch bei sich selbst entsprechende Einsparungen vorzunehmen.
Sollte sich in den Folgejahren die finanzielle Gesamtsituation der Stadt Velbert verbessern, so kann die
Höchstzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt wird, entsprechend wieder hoch gesetzt
werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk aus dem Siepen
Fraktionsvorsitzender UVB Velbert