Begrenzung des Kreisumlagebedarfs im Kreishaushalt 2026

kreishaushalt 2026

die antragstellenden Fraktionen beantragen, der Rat der Stadt Velbert möge folgenden Beschluss fassen:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Velbert fordert die Kreisverwaltung des Kreises Mettmann auf, im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Kreishaushalts 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung des Kreisumlagebedarfs konsequent auszuschöpfen.

  2. In die Lösungsansätze sind ausdrücklich die von den Kreiskämmerern am 8. Dezember 2025 dargestellten haushaltswirtschaftlichen und bilanziellen Optionen einzubeziehen und umzusetzen. Dies betrifft insbesondere:

    • die vollständige Ausbuchung der Bilanzierungshilfe (ca. 30 Mio. Euro) gegen das Eigenkapital des Kreises,
    • die Fortsetzung der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage,
    • sowie weitere geeignete Maßnahmen zur Dämpfung des Kreisumlageanstiegs im Haushaltsjahr 2026.

    Ziel ist eine wirksame Begrenzung der Umlageentwicklung, ohne die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Kreises zu gefährden.

  3. Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, im Kreishaushalt 2026 folgende Grundsätze einzuhalten:

    • keine neuen freiwilligen Leistungen aufzunehmen,
    • keine Ausweitung von Leistungs- und Ausstattungsstandards über das gesetzlich Erforderliche hinaus vorzunehmen,
    • keine zusätzlichen Stellen einzuplanen, soweit diese zu einer Erhöhung des Kreisumlagebedarfs führen.
  4. Im Kreishaushalt 2026 soll – analog zu kommunalen Konsolidierungsinstrumenten – ein globaler Minderaufwand von bis zu 2 % der ordentlichen Aufwendungen vorgesehen werden, um zusätzliche Spielräume zur Begrenzung der Kreisumlage zu schaffen.

  5. Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, dem Kreistag und den kreisangehörigen Städten transparent darzustellen:

    • die Auswirkungen jeder wesentlichen Haushaltsmaßnahme auf die Höhe der Kreisumlage,
    • die daraus resultierende Mehrbelastung je Stadt, insbesondere für Velbert,
    • die geprüften Alternativen zur Reduzierung des Umlagebedarfs (inkl. Begründung, sofern verworfen).
  6. Die Verwaltung der Stadt Velbert wird beauftragt, diesen Beschluss der Kreisverwaltung des Kreises Mettmann, dem Kreistag sowie den im Kreistag vertretenen Fraktionen zuzuleiten und sich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für eine faire und ausgewogene Lastenverteilung einzusetzen.

Begründung:

Der aktuelle Entwurf des Kreishaushalts 2026 führt zu einer weiteren deutlichen Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage. Bereits geringe Erhöhungen des Kreisumlagebedarfs bewirken für die Stadt Velbert erhebliche Mehrbelastungen in Millionenhöhe und schränken die kommunale Handlungsfähigkeit spürbar ein.

Die Kreiskämmerer haben am 8. Dezember 2025 sachlich fundierte Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Umlagedruck wirksam begrenzt werden kann. Diese Vorschläge – insbesondere der Umgang mit der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 30 Mio. Euro – bieten eine tragfähige Grundlage, um extreme Umlagesprünge zu vermeiden, ohne die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Kreises zu gefährden.

Eigenkapital ist kein Selbstzweck, sondern dazu bestimmt, außergewöhnliche finanzielle Belastungssituationen abzufedern. Eine ausschließlich ergebniswirksame Auflösung der Bilanzierungshilfe würde dagegen strukturell zu dauerhaft erhöhten Kreisumlagen führen. Die Ausbuchung gegen das Eigenkapital löst keinen unmittelbaren Finanzmittelbedarf aus.

Der Antrag zielt ausdrücklich nicht auf eine Sonderbehandlung der Stadt Velbert, sondern auf eine faire, transparente und nachhaltige Haushaltsführung des Kreises, die die Belastungsgrenzen aller Städte respektiert und die kommunale Selbstverwaltung stärkt.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Dirk aus dem Siepen Fraktionsvorsitzender UVB

August-Friedrich Tonscheid Fraktionsvorsitzender Velbert-anders


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