Grundsteuer C für Velbert – kommt nicht !

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Die Grundsteuer C ist eine spezielle Form der Grundsteuer, die darauf abzielt, unbebaute, aber bebaubare Grundstücke schneller einer Nutzung zuzuführen, also den Baulandmangel zu verringern und Spekulationen mit Grundstücken unattraktiv zu machen.

Kommunen können jetzt baureife, aber unbebaute Grundstücke gezielt höher besteuern, auf denen zwar gebaut werden dürfte, aber nichts geschieht.

Seit dem 1. Januar 2025 können die Städte nach der Grundsteuerreform in § 25 Grundsteuergesetz die Grundsteuer C freiwillig einführen.

Die Kommune kann den Hebesatz selbst festlegen, die Stadt Monheim z.B. hat den Hebesatz für baureifes, unbebautes Grundstück auf 10.000% festgelegt.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Velbert vom Dienstag, dem 24. Juni 2025, wurde das Thema ausführlich diskutiert. Mehrheitlich waren die Ausschuss- mitglieder der Meinung das Thema Grundsteuer C nicht weiter zu verfolgen, weil es nach Überprüfung der in Velbert tatsächlich baureif und unbebauten Grundstücke nicht lohnen würde. Die Kosten des personellen Aufwandes würden die Mehreinnahmen relativieren.

 

Dirk aus dem Siepen

Fraktionsvorsitzender UVB Velbert



© www.uvb-velbert.de   Freitag, 27. Juni 2025 17:10 fl
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