
Die
Grundsteuer
C
ist eine spezielle Form der Grundsteuer, die darauf abzielt,
unbebaute, aber bebaubare Grundstücke schneller einer Nutzung
zuzuführen, also den Baulandmangel zu verringern und Spekulationen
mit Grundstücken unattraktiv zu machen.
Kommunen
können jetzt baureife, aber unbebaute Grundstücke gezielt höher
besteuern, auf denen zwar gebaut werden dürfte, aber nichts
geschieht.
Seit
dem 1. Januar 2025 können die Städte nach der Grundsteuerreform in
§ 25 Grundsteuergesetz die Grundsteuer C
freiwillig einführen.
Die
Kommune kann den Hebesatz selbst festlegen, die Stadt Monheim z.B.
hat den Hebesatz für baureifes, unbebautes Grundstück auf 10.000%
festgelegt.
In
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Velbert vom
Dienstag, dem 24. Juni 2025, wurde das Thema ausführlich diskutiert. Mehrheitlich waren die Ausschuss- mitglieder der Meinung das Thema Grundsteuer C nicht weiter zu verfolgen, weil es nach Überprüfung der in Velbert tatsächlich
baureif und unbebauten Grundstücke nicht lohnen würde. Die Kosten
des personellen Aufwandes würden die Mehreinnahmen relativieren.
Dirk
aus dem Siepen
Fraktionsvorsitzender
UVB Velbert