
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft.
Was bedeutet dies für uns Bürger? Es werden auf viele Immobilienbesitzer und Mieter höhere Kosten zukommen. Warum ist das so?
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 geurteilt, dass die bisherige Grundsteuerfestsetzung nicht mehr verfassungsgemäß sei. Grund: Die Berechnung auf die Jahrzehnte alten Grundstückswerte sei veraltet.
Also hat das Bundesverfassungsgericht eine Besteuerung auf aktuelle Werte ab 2025 gefordert. Somit müssen die Grundsteuer-Hebesätze angepasst werden. Laut dem damaligen Bundesfinanzminister und jetzigem Bundekanzler, Herrn Olaf Scholz SPD, wurde Aufkommensneutralität versprochen.
Was bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Velbert?
Für uns bedeutet Aufkommensneutralität, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer konstant bleibt. Demnach wird Velbert 2025 genau so viel Grundsteuer einnehmen wie 2024. Dies geschieht, indem man die Hebesätze anpasst. Um die Eigentümer von Wohnimmobilien und Mieter nicht zu stark zu belasten, hat der Landtag NRW im Juli ein Gesetz verabschiedet, das den Gemeinden freistellt, innerhalb der Grundsteuer A und B einheitliche oder für Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohn- oder Gewerbeimmobilien zu erheben.
Auf Vorschlag der Stadt, hat der Stadtrat nun einen einheitlichen Hebesatz in Höhe von 234 Prozentpunkten (Grundsteuer A) und 931 Prozentpunkten (Grundsteuer B) beschlossen.
Wir von der UVB finden 931 Prozentpunkte viel zu hoch und haben deshalb im Stadtrat gegen diesen Punkt gestimmt.
Die Alternative wäre gewesen:
Man hätte die vom Landtag NRW beschlossenen differenzierten Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien beschließen können. Der Gewerbesteuermessbetrag für Wohnimmobilien (Grundsteuer B) hätte hiernach für Velbert bei 789 Prozentpunkten statt wie jetzt beschlossen bei 931 gelegen.