Ungerechte Grundsteuer-Reform

Was nun? In den vergangenen Wochen, flatterte vielen Haus- und Grundstückseigentümern Post von der Finanzbehörde ins Haus. Was war passiert? Es wurde eine Grundstückserklärung der Immobilienbesitzer zur Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 gefordert. Die Zeit, die dazu eingeräumt wird liegt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober.

Warum auf einmal?

Jede Kommune versucht jetzt ein Verfassungsgerichtsurteil aus 2018 umzusetzen. Wie soll das funktionieren? Das beigefügte Informationsschreiben der Finanzverwaltung zur Neuberechnung, erhält Daten aus dem Liegenschaftskataster der Gemeinde. Darin sind die Gesamt-Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert, der für das Grundstück gelten soll angegeben. Jetzt kommt das kuriose. Der Richtwert für die gesamte Fläche, die als baureifes Land bezeichnet wird, unterscheidet nicht mehr zwischen Wohnbaufläche oder Gartenland.

Damit treibt man bei Grundstücken mit großem Gartenanteil die Preise für die Grundsteuerberechnung ab 2025 stark in die Höhe. Das kann so nicht bleiben. Wer dann noch weiß, dass jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz bestimmen darf, wundert sich, dass der Hebesatz für Düsseldorf z. B. 440 beträgt, Mülheim aber schon 890 und Ingelheim nur 79 als Hebesatz berechnet. Man kann sich leicht ausrechnen, dass bei gleichen Einheitswert in Ingelheim weniger als 10 % an Grundsteuer gezahlt wird als z. B. in Mülheim.

Auch für Mieter relevant

Jetzt werden viele sagen, was betrifft mich das? Aber weit gefehlt, nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Mieter sind von der Neuberechnung betroffen, denn Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Wir können nur hoffen, dass hier schnell eine Änderung herbeigeführt wird, denn der Gesetzgeber hätte die neue Grundsteuerreform so gestalten müssen, dass bundesweit ein gleicher Hebesatz gilt.

Dirk aus dem Siepen
Fraktionsvorsitzender UVB Velbert


© www.uvb-velbert.de   Mittwoch, 6. Juli 2022 16:21 Redaktion
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